Zufriedenheit im Job braucht Unterstützung:

“Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.”

– Che Guevara –

 

“Der Betriebsrat ist als Organ der Betriebs-Belegschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen berufen” (§ 38 ArbVG).

Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer:innen Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Abläufe, bei der Arbeitszeit, bei der Qualität der Arbeitsplätze, beim Gesundheitsschutz und in vielen weiteren Fällen.

 

Der Betriebsrat ist die gesetzliche Vertretung der Solidarinteressen der Belegschaft und seine zentrale Aufgabe ist die Interessensvertretung der Arbeitnehmer:innen.

Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder einzelner Arbeitnehmer:innen hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Er ist, vereinfacht gesagt, Bindeglied zwischen Belegschaft und Betriebsführung und soll einen Interessensausgleich ermöglichen.

Unser Team

Kerstin
Jinadou

Vorsitzende

Bir
Möslinger

Stellvertretung

Merlin
Drescher

 

Jennifer
Bolard

 

Clemens
Desero

 

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