Zufriedenheit im Job braucht Unterstützung:

“Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.”

– Che Guevara –

 

“Der Betriebsrat ist als Organ der Betriebs-Belegschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen berufen” (§ 38 ArbVG).

Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer:innen Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Abläufe, bei der Arbeitszeit, bei der Qualität der Arbeitsplätze, beim Gesundheitsschutz und in vielen weiteren Fällen.

Der Betriebsrat ist die gesetzliche Vertretung der Solidarinteressen der Belegschaft, zentrale Aufgabe ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen.

 

Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder einzelner Arbeitnehmer:innen hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Er ist vereinfacht gesagt Bindeglied zwischen Belegschaft und Betriebsführung und soll einen Interessensausgleich ermöglichen.

Eine möglichst hohe Zahl an Gewerkschaftsmitgliedern ist von großer Bedeutung für die Verhandlungsstärke des Betriebsrats.

Unser Team

Kerstin
Jinadou

 Vorsitzende

Mexx
Quendler

Stellvertretung

Martin
Schindegger

 

Clemens
Desero

 

Bianca
Spiegl

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